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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke in der Schweiz – hier „Plug-and-Play-Solaranlagen” genannt – dürfen Sie ohne Bewilligung an einer bestehenden Steckdose anschließen, solange Sie eine Grenze einhalten, die niedriger liegt als bei den Nachbarn: 600 Watt Wechselstromleistung statt der deutschen und österreichischen 800 Watt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; zuständig ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), gemeldet wird beim jeweiligen lokalen Netzbetreiber – ein zentrales Register wie in Deutschland gibt es auch hier nicht.

Ratgeber

Andere Länder

Diese Seiten gelten ausschließlich für die Schweiz. Für Deutschland gilt eine höhere Grenze von 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Watt Modulleistung, EU-Recht und das Marktstammdatenregister: Balkonkraftwerk in Deutschland. Für Österreich gilt ebenfalls eine höhere Grenze von 0,8 kW nach EU-Recht, gemeldet ohne Zentralregister beim jeweiligen Netzbetreiber: Balkonkraftwerk in Österreich.