Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerke in der Schweiz – hier „Plug-and-Play-Solaranlagen” genannt – dürfen Sie ohne Bewilligung an einer bestehenden Steckdose anschließen, solange Sie eine Grenze einhalten, die niedriger liegt als bei den Nachbarn: 600 Watt Wechselstromleistung statt der deutschen und österreichischen 800 Watt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; zuständig ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), gemeldet wird beim jeweiligen lokalen Netzbetreiber – ein zentrales Register wie in Deutschland gibt es auch hier nicht.
Ratgeber
- Rechtslage in der Schweiz — die 600-Watt-Grenze, warum sie niedriger liegt als in Deutschland und Österreich, und was das mit der Hausinstallation zu tun hat.
- Anmelden beim Netzbetreiber — der Ablauf, und warum er von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich ist.
- Förderung in der Schweiz — keine Bundesförderung, aber ein kantonal-kommunaler Flickenteppich.
Andere Länder
Diese Seiten gelten ausschließlich für die Schweiz. Für Deutschland gilt eine höhere Grenze von 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Watt Modulleistung, EU-Recht und das Marktstammdatenregister: Balkonkraftwerk in Deutschland. Für Österreich gilt ebenfalls eine höhere Grenze von 0,8 kW nach EU-Recht, gemeldet ohne Zentralregister beim jeweiligen Netzbetreiber: Balkonkraftwerk in Österreich.