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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke in Österreich – Kleinsterzeugungsanlagen, die Sie ohne Elektriker und ohne Genehmigungsverfahren an eine bestehende Steckdose anschließen dürfen. Die österreichische Rechtslage ist eine eigene: Grenzwert 0,8 kW statt der deutschen Kombination aus 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Watt Modulleistung, gesetzliche Basis das neue ElWG statt des deutschen EEG – und, anders als in Deutschland, kein zentrales Register. Gemeldet wird direkt beim jeweiligen Netzbetreiber.

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Diese Seiten gelten ausschließlich für Österreich. Für Deutschland gilt eine andere Rechtslage – 800 Watt Wechselrichterleistung, 2.000 Watt Modulleistung, Anmeldung im Marktstammdatenregister: Balkonkraftwerk in Deutschland. Für die Schweiz gilt eine dritte, niedrigere Grenze von 600 Watt und ein eigenes Regelwerk der ESTI: Balkonkraftwerk in der Schweiz.