Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerke in Österreich – Kleinsterzeugungsanlagen, die Sie ohne Elektriker und ohne Genehmigungsverfahren an eine bestehende Steckdose anschließen dürfen. Die österreichische Rechtslage ist eine eigene: Grenzwert 0,8 kW statt der deutschen Kombination aus 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Watt Modulleistung, gesetzliche Basis das neue ElWG statt des deutschen EEG – und, anders als in Deutschland, kein zentrales Register. Gemeldet wird direkt beim jeweiligen Netzbetreiber.
Ratgeber
- Rechtslage in Österreich — die 0,8-kW-Grenze, das ElWG und was sich von Deutschland unterscheidet.
- Anmelden beim Netzbetreiber — warum es kein Marktstammdatenregister gibt und wie die Meldung stattdessen abläuft.
- Förderungen in Österreich — warum es keine direkte Bundesförderung gibt und wo trotzdem etwas zu holen ist.
Andere Länder
Diese Seiten gelten ausschließlich für Österreich. Für Deutschland gilt eine andere Rechtslage – 800 Watt Wechselrichterleistung, 2.000 Watt Modulleistung, Anmeldung im Marktstammdatenregister: Balkonkraftwerk in Deutschland. Für die Schweiz gilt eine dritte, niedrigere Grenze von 600 Watt und ein eigenes Regelwerk der ESTI: Balkonkraftwerk in der Schweiz.