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Balkonkraftwerk anmelden: Marktstammdatenregister in fünf Schritten

Kurz: Ein Balkonkraftwerk müssen Sie nur an einer Stelle anmelden — im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung ist kostenlos, dauert wenige Minuten und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Beim Netzbetreiber müssen Sie seit dem Solarpaket I nichts mehr melden.

Was Sie brauchen

Seit dem 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung für Steckersolargeräte deutlich vereinfacht. Statt des vollständigen Anlagenformulars gibt es einen eigenen Menüpunkt, und es werden nur noch fünf Angaben verlangt:

  1. Modulleistung in Watt (steht auf dem Typenschild der Module, zusammengerechnet)
  2. Wechselrichterleistung in Watt (die AC-Ausgangsleistung — maximal 800 W)
  3. Standort der Anlage
  4. Inbetriebnahmedatum — der Tag, an dem Sie das Gerät zum ersten Mal eingesteckt haben
  5. Nummer des Stromzählers

Die Zählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler, meist unter dem Display oder neben dem Barcode. Es ist nicht die Kundennummer Ihres Stromanbieters und nicht die Zählpunktbezeichnung — verwechseln Sie das nicht, sonst wird die Zuordnung falsch.

Der Ablauf

  1. Konto auf marktstammdatenregister.de anlegen. Als Privatperson registrieren Sie sich als „natürliche Person”.
  2. Im Registrierungsassistenten Solaranlage und dort steckerfertige Solaranlage wählen. Das ist der vereinfachte Pfad — wenn Sie hier die normale PV-Anlage wählen, landen Sie im langen Formular.
  3. Die fünf Angaben eintragen.
  4. Absenden. Sie erhalten eine MaStR-Nummer für Ihre Anlage.

Der Netzbetreiber muss von Ihnen nichts mehr hören: er erhält von der Bundesnetzagentur automatisch eine Kontrollmeldung über Ihre Anmeldung. Das war vor dem Solarpaket I anders und ist der häufigste veraltete Ratschlag im Netz.

Die Frist — und was passiert, wenn Sie sie verpassen

Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Das ist keine Formalie ohne Folgen: Wer die Frist versäumt, riskiert den Verlust der Vergütung nach EEG oder KWKG, und die Regulierungsbehörde kann ein Bußgeld nach § 95 EnWG verhängen.

In der Praxis ist die Anmeldung in unter zehn Minuten erledigt. Es gibt keinen Grund, sie liegen zu lassen — und keinen Vorteil, sie zu vermeiden.

Häufige Stolpersteine

  • Modul- statt Wechselrichterleistung eingetragen. Die 800-W-Grenze gilt am Wechselrichter. Wenn Sie 1.600 W Module an einem 800-W-Wechselrichter betreiben, tragen Sie beides korrekt ein — das ist zulässig und kein Widerspruch.
  • Falsche Zählernummer. Siehe oben. Prüfen Sie sie am Gerät ab, nicht auf der Jahresrechnung.
  • Anmeldung „für später” aufgehoben. Die Frist läuft ab Inbetriebnahme, nicht ab Kauf.
  • Umzug vergessen. Ziehen Sie um und nehmen das Gerät mit, ist das eine Standortänderung, die im MaStR nachgeführt werden muss.

Und der Zähler?

Für den Betrieb ist ein Zweirichtungszähler vorgesehen, aber dessen Einbau ist keine Voraussetzung dafür, dass Sie das Gerät nutzen dürfen. Alte Ferraris-Zähler, die durch die Einspeisung rückwärts laufen, werden übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber tauscht. Sie müssen den Tausch weder abwarten noch selbst anstoßen — der Netzbetreiber kommt von allein auf Sie zu.

Mehr zum rechtlichen Rahmen: Balkonkraftwerk: Rechtslage in Deutschland. Zur Frage der Zustimmung: Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Änderungsverlauf

  • 25. Juli 2026 — Seite veröffentlicht.